Die Reproduktionsmedizin in Regensburg beschäftigt sich seit 11 Jahren mit der Polkörperdiagnostik. Durch diese Technik besteht eine sehr gute diagnostische Möglichkeit zum Ausschluss monogener Erkrankungen. Dies sind erbliche Erkrankungen, bei denen in der Regel nur ein einzelnes Gen eine krankheitsverursachende Mutation trägt. Da die Untersuchung die Eizellen betrifft, kann dieses Verfahren allerdings nur bei Erkrankungen auf Seiten der Frau eingesetzt werden.

Bei der PKD liegt das Ergebnis der Untersuchung vor, bevor die Entwicklung der befruchteten Eizelle zum Embryo erfolgt ist. Somit ergibt sich bei Anwendung dieser Technik kein Konflikt mit dem bestehenden Embryonenschutzgesetz, was in einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrats 2004 bestätigt wurde.

Seit dieser Zeit wurden für eine Reihe monogener Erkrankungen gemeinsam mit dem Zentrum für Humangenetik von Frau PD Dr. med. Ute Hehr Diagnostikprofile erstellt.
Es konnten bisher etwa 80 Behandlungszyklen mit weit über 800 diagnostizierten Eizellen durchgeführt werden, bei denen eine Rate von 35 % für fortbestehende Schwangerschaften pro Embryotransfer erzielt wurde. Dieses Ergebnis liegt deutlich über den erwarteten Schwangerschaftsraten der europäischen Sammelstatistik für Polkörperdiagnostik von etwa 25 % (ESHRE-Konsortium).

Da die PKD keine Zellen eines Embryos untersucht, ist keine Genehmigung nach der Präimplantationsdiagnostikverordnung (PIDV) durch eine Ethikkommission erforderlich.

In den letzten Jahren werden zunehmend PKD-Befunde zur Aneuploidie-Diagnostik erhoben. Dieser Trend folgt internationalen Bestrebungen zur Übertragung chromosomal gesunder Embryonen im Rahmen der künstlichen Befruchtung. Dadurch wird ein Single-Embryotransfer ohne Abort mit hohen Schwangerschaftsraten möglich (siehe „Erfolgsraten bei KITZ“).






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