Erweiterte Kostenübernahme für künstliche Befruchtungen (04/2013)
Verschiedene Krankenkassen haben die Möglichkeit genutzt, durch Satzungsleistungen nach Vorgaben des Versorgungsstrukturgesetzes den Eigenanteil der Patienten in unterschiedlichem Umfang zu übernehmen. Bei einigen Kassen werden sogar die Gesamtkosten des Eigenanteils übernommen. Weitere Leistungen betreffen einen vierten Behandlungsversuch beziehungsweise die Erweiterung der Altersgrenzen.Wir können Ihnen bei einem Praxisbesuch die aktualisierten Listen der beteiligten Kassen übergeben.