Komplette Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung (07/2014)

Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach der aktuellen Gesetzgebung die Möglichkeit, Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung durch Satzungsleistungen zu unterstützen. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen steigt, die nicht nur 50 % der Leistungen übernehmen, sondern bis zu 100 % der Gesamtkosten tragen. Da sich die Situation von Monat zu Monat ändert, sollten Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse über die Maßnahmen Ihrer Krankenversicherung informieren. Bei einer Konsultation in unserem Zentrum werden wir Sie über den aktuellen Stand in Kenntnis setzen. Durch diese gesetzliche Maßnahme können sich viele Patienten eine Behandlung leisten.

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