Rechtsverordnung zur PID (10/2014)

Das bayerische Staatsministerium hat im Bayerischen Ärzteblatt mitgeteilt, dass noch im Herbst 2014 mit der Verabschiedung der Rechtsverordnung zur PID durch den Bayerischen Landtag und der Staatsregierung zu rechnen ist. Die danach folgende Berufung der Ethik-Kommission und der Behandlungszentren könnte im Frühjahr 2015 erfolgen, damit auch in Bayern die Möglichkeit der Diagnostik durch Biopsie von Tag 5-Embryonen möglich wird.

Die Polkörperdiagnostik für monogene Erkrankungen oder zur Aneuploidiediagnostik ist weiterhin möglich, da es sich nicht um eine Untersuchung von Embryonen handelt. Das Regensburger Zentrum verfügt als einziges deutsches Zentrum über eine zehnjährige Erfahrung mit hervorragenden Schwangerschaftsergebnissen.
Wir werden uns aber auch um eine Akkreditierung als PID-Zentrum bewerben.

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